Versteigerungsbedingungen für Haushalts-/ Nachlassversteigerungen

  1. Mit der persönlichen, schriftlichen oder fernmündlichen Teilnahme an der Auktion anerkennt der Bieter, von den nachfolgenden Versteigerungsbedingungen, sei es durch Aushang am Ort der Versteigerung oder auf andere Weise (z.B. Internet, Aushändigung derselben von dritter Seite) Kenntnis genommen zu haben und auch davon, dass diese im Falle der Zuschlagserteilung zur Grundlage des abgeschlossenen Vertrages werden.

  2. Die Versteigerung durch das Auktionshaus Peter Bamberger erfolgt im Namen und für Rechnung des Auftraggebers. Namen und Anschrift sowie eventuelle weitere Kontaktdaten des Auftraggebers werden auf Anfrage dem Käufer bekanntgegeben, ebenso umgekehrt.

  3. Der Zuschlagspreis ist der Nettopreis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld in Höhe von 10% erhoben, in dem die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% enthalten ist. Beispiel: Zuschlag € 100,00 zzgl. Aufgeld (inklusive 19% Mehrwertsteuer) = Endpreis € 110,00. Dieses Kaufgeld ist sofort nach erfolgtem Zuschlag zu bezahlen.Der Zuschlag erfolgt, wenn nach 3-maligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Bei Meinungsverschiedenheiten erfolgt ein neuer Aufruf. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme des ersteigerten Gegenstandes.
    Das Eigentum an einem ersteigerten Gegenstand geht erst mit dessen vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht hingegen bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Vorbehaltszuschläge sind für den Bieter vier Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.

  4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung mindestens zwei Stunden besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer haftet daher nicht für Mängel sowie Zuschreibungen, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat und eine Haftung aufgrund der Vorbesichtigung und Prüfung nach § 442 BGB (aufgrund Kenntnis) ohnehin ausgeschlossen ist. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem Sie sich im Moment des Zuschlages befinden. Soweit die Versteigerung auf der Basis einer Versteigerungsliste erfolgt, stellt die Beschreibung der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände keine zugesicherte Eigenschaft gemäß §§ 434 ff. BGB und keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von
    § 434 BGB dar. Der jeweilige Zustand der Auktionstücke, in erster Linie unbedeutende Beschädigungen bzw. Alterspuren, ist im reduzierten Schätzpreis bereits berücksichtigt. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, können nicht berücksichtigt werden.

  5. Das Auktionshaus tritt jedoch sämtliche Ansprüche aufgrund begründeter Mängelrügen, welche ihm gegen den Einlieferer zustehen, hiermit an den Ersteher vorweg ab. Dieser nimmt die Abtretung an.

    Vom Haftungsausschluss für Gewährleistungsmängel bleiben Ansprüche aus einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auktionshauses oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses ebenso unberührt wie alle Haftungsansprüche, die auf einem groben Pflichtverstoß, Arglist oder gar Vorsatz des Auktionshauses oder seines gesetzlichen Vertreters beruhen.

  6. Der Auktionator kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung  oder die Besichtigung stören. Handel und Tausch sind während der Vorbesichtigung, der Versteigerung und dem Nachverkauf nicht zulässig.
    Bei Zuwiderhandlungen ist das Auktionshaus berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen.

  7. Die vorbenannten Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Nachverkauf.

  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (auch im Mahnverfahren) ist für beide Teile Nürnberg.


Signum: Auktionshaus Peter Bamberger, eingetragen beim AG Nürnberg HRA 7190 USt. Identnummer: DE 1333 48 580